Grundfahraufgaben Klasse B: Diese Übungen müssen sitzen
Vor der praktischen Prüfung muss jeder Fahrschüler der Klasse B bestimmte Grundfahraufgaben sicher beherrschen – etwa Einparken, Wenden und die Gefahrenbremsung. Welche Übungen dazugehören und worauf es dabei ankommt.
Was sind Grundfahraufgaben?
Grundfahraufgaben sind festgelegte Fahrübungen, mit denen ein Fahrschüler zeigt, dass er das Fahrzeug auch in besonderen Situationen sicher beherrscht. Sie sind Teil der praktischen Prüfung der Klasse B; welche Aufgaben im Einzelnen geprüft werden, wählt der Prüfer im Rahmen der Prüfung aus. Grundlage der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
Die Grundfahraufgaben der Klasse B
Zu den Grundfahraufgaben der Klasse B zählen insbesondere:
- Einparken – längs und quer, in der Regel rückwärts in eine Parklücke.
- Wenden bzw. Umkehren – das Fahrzeug auf engem Raum in die Gegenrichtung bringen.
- Gefahrenbremsung – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung bis zum Stillstand.
- Anfahren am Berg – kontrolliert anfahren, ohne zurückzurollen.
Die Gefahrenbremsung gehört dabei regelmäßig zum Pflichtprogramm. Bei den übrigen Aufgaben entscheidet der Prüfer, welche während der Fahrt abgenommen werden.
Worauf kommt es an?
- Fahrzeugkontrolle: sauberes Kuppeln, Bremsen und Lenken ohne Hektik.
- Blick und Absicherung: Schulterblick, Spiegel und Beobachtung des Umfelds.
- Genauigkeit: die Aufgabe zügig, aber kontrolliert und ohne Gefährdung lösen.
Eng verbunden mit den Grundfahraufgaben ist die Frage, ob ein Schüler insgesamt prüfungsreif ist – also die Fahraufgaben selbstständig und sicher beherrscht.
Grundfahraufgaben im Ausbildungsverlauf dokumentieren
Mit Fahrtrack halten Fahrlehrer pro Schüler fest, welche Grundfahraufgaben schon sicher sitzen und wo noch geübt werden muss. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar – und keine Pflichtaufgabe gerät in Vergessenheit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen der einschlägigen Vorschriften (u. a. FahrschAusbO). Angaben ohne Gewähr.