Sonderfahrten Klasse B: Überland, Autobahn & Nachtfahrten im Überblick
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Vor der praktischen Prüfung müssen Fahrschüler der Klasse B eine festgelegte Zahl an Sonderfahrten absolvieren – Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Hier ein Überblick, wie viele es sind und worauf es dabei ankommt.
Wie viele Sonderfahrten sind Pflicht?
Für die Klasse B schreibt die FahrschAusbO folgende besonderen Ausbildungsfahrten vor (jeweils 45 Minuten):
- 5 Überlandfahrten (Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften)
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nacht- bzw. Dämmerungsfahrten (Fahrten bei Dunkelheit)
Das sind zusammen 12 Pflicht-Sonderfahrten. Sie kommen zu den normalen Übungsstunden hinzu, deren Anzahl sich nach dem individuellen Ausbildungsstand richtet.
Was wird auf den Sonderfahrten geübt?
- Überlandfahrten: höheres Tempo, Kurven, Überholen, vorausschauendes Fahren.
- Autobahnfahrten: Auffahren, Spurwechsel, Abstand und Geschwindigkeit.
- Nachtfahrten: Sehen und Gesehenwerden, Lichteinsatz, Orientierung bei Dunkelheit.
Müssen die Sonderfahrten vollständig sein?
Ja. Die vorgeschriebenen Sonderfahrten müssen vollständig nachgewiesen sein, bevor ein Fahrschüler zur praktischen Prüfung antreten kann. Sie sind damit eine feste Voraussetzung – und ein guter Grund, den Stand sauber zu dokumentieren.
Sonderfahrten zuverlässig dokumentieren
Mit Fahrtrack sehen Fahrlehrer pro Schüler auf einen Blick, welche Sonderfahrten bereits absolviert sind und welche noch fehlen – ohne Strichliste auf Papier. So gerät keine Pflichtfahrt in Vergessenheit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen der einschlägigen Vorschriften (u. a. FahrschAusbO). Angaben ohne Gewähr.