Sonderfahrten Klasse A: Überland, Autobahn & Nachtfahrten fürs Motorrad
Auch für den Motorradführerschein gehören Sonderfahrten zur Pflicht: Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Hier ein Überblick für die Klassen A, A2 und A1 – plus die Grundfahraufgaben, die auf dem Motorrad geprüft werden.
Wie viele Sonderfahrten braucht die Klasse A?
Für die Motorradklassen schreibt die FahrschAusbO dieselben besonderen Ausbildungsfahrten vor wie für die Klasse B (jeweils 45 Minuten):
- 5 Überlandfahrten (außerhalb geschlossener Ortschaften)
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nacht- bzw. Dämmerungsfahrten
Das sind zusammen 12 Pflicht-Sonderfahrten. Sie gelten für die Klassen A, A2 und A1 und kommen zu den normalen Übungsstunden hinzu. Einen ausführlichen Überblick zu den gleichen Pflichtfahrten beim Auto gibt es im Beitrag zu den Sonderfahrten der Klasse B.
Was wird auf den Sonderfahrten geübt?
- Überlandfahrten: Kurventechnik, Tempo und vorausschauendes Fahren auf Landstraßen.
- Autobahnfahrten: Auffahren, Spurwechsel, Abstand und höhere Geschwindigkeiten.
- Nachtfahrten: Sehen und Gesehenwerden, Lichteinsatz und Orientierung bei Dunkelheit.
Grundfahraufgaben fürs Motorrad
Anders als beim Auto stehen beim Motorrad Balance und Fahrzeugbeherrschung im Vordergrund. Zu den typischen Grundfahraufgaben der Klasse A zählen unter anderem:
- Slalom und Fahren in Schrittgeschwindigkeit (Langsamfahrt)
- Ausweichen – mit und ohne vorheriges Abbremsen
- Kreisfahrt zur Kontrolle der Balance
- Gefahrenbremsung bzw. gezieltes Abbremsen
Sonderfahrten und Übungen sauber dokumentieren
Fahrtrack kennt die Anforderungen je Führerscheinklasse und zeigt pro Schüler, welche Sonderfahrten und Grundfahraufgaben bereits absolviert sind und welche noch fehlen – ob Auto oder Motorrad.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen der einschlägigen Vorschriften (u. a. FahrschAusbO). Angaben ohne Gewähr.